AGBs

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Aufträge, deren Gegenstand die IT-Dienstleistungen im Bereich Betriebsführung, Managed Services, Software- und Hardwarekauf, Software- und Hardwaremiete, Software- und Hardwarewartung (sowohl On-Premise als auch als Managed Services und Cloud Services), Projekte im Bereich der IT-Infrastruktur (Software- und Hardwareimplementierung), Konfiguration und Betrieb von Cloud Lösungen, Website- und E-Commerce Entwicklung und das Hosting, sowie die Zurverfügungstellung von IT-Infrastruktur und IT-Beratung an.

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.

2. Angebote und Vertragsschluss

  • Unsere sämtlichen Angebote sind freibleibend, soweit wir nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung mit dem Kunden schriftlich getroffen haben.
  • Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

3. Leistungsumfang

  • Die Einzelheiten der von uns zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und schriftlich durch Unterschrift oder E-Mail freizugeben.
  • Für Projekte geringerer Komplexität, für welche keine Leistungsbeschreibung erstellt wurde, gilt der Leistungsumfang laut schriftlichem Angebot von der TFM Agency GmbH als Vertragsgrundlage.
  • Wird im Rahmen eines Projektes der Leistungen so genannte “Open Source” Software eigesetzt, so übernimmt die TFM Agency GmbH keine wie immer geartete Gewähr für die Funktionalität oder auch die weitere Funktionalität und Wartung dieser Software. Die für diese Software vom Urheber angegebenen Nutzungs- und/oder Lizenzbedingungen sind vom Kunden zu beachten.
  • TFM Agency GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung (von Websites) iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes – BGStG) nicht in den Angeboten enthalten ist, sofern dies nicht explizit vereinbart wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Kunden die Überprüfung der Leistung auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz durchzuführen.
  • Sollte bei einem Online-Projekt keine gesonderte Support- und Betriebsvereinbarung abgeschlossen worden sein und das Projekt auf einem vom Kunden bereitgestellten oder angemieteten Server oder Webspace gehostet werden, ist der Kunde dafür verantwortlich, auf seine Kosten regelmäßig Datensicherungen seines Projektes zu erstellen und sowohl das Server-Betriebssystem als auch das dem Online-Projekt zugrunde liegende Content Management System und alle darin verwendeten Extensions und Plugins aktuell zu halten um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Allfällige daraus resultierende Schäden sind alleine vom Kunden zu tragen.
  • Mit der Migration eines Online-Projektes/Der Leistungen auf einen vom Kunden bereitgestellten oder angemieteten Server oder Webspace gilt das Projekt als abgenommen. Sollte es im Laufe der Gewährleistungsfirst zu Fehlern kommen, die auf Versäumnisse des Kunden unter Punkt 3e) zurückzuführen sind, so ist TFM Agency GmbH von der Gewährleistung entbunden.
  • Im Falle der Kündigung einer für ein Web- oder E-Commerce Projekt abgeschlossenen Support und Betriebsvereinbarung durch einen Vertragspartner wird TFM Agency GmbH dem Kunden die technischen Voraussetzungen für den oder die Server bekanntgeben auf dem der Kunde das Projekt selbst weiter betreiben kann. Weiters wird TFM Agency GmbH dem Kunden ein Angebot für die Migration des Projektes auf die neue vom Kunden bereitzustellende Infrastruktur legen. Je nach den Spezifika dieses Projektes kann dieses Angebot nach Wahl von TFM Agency GmbH entweder die Bereitstellung des erforderlichen Programmcodes und der Datenbank oder auch die aktive Migration samt Test auf der neuen Infrastruktur umfassen.

4. Beauftragung Dritter

Die TFM Agency GmbH darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auch durch geeignete Dritte ausüben lassen, ohne dass wir hierdurch aus unserer Verantwortung entlassen würden. Unter diesen Voraussetzungen stimmt der Kunde einer solchen Vertragsübernahme schon jetzt zu.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Der Kunde trägt selbst die Verantwortung dafür, dass eine aktuelle und angemessene Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verlorengegangenen Daten gewährleistet ist. Insbesondere bei Neueinrichtungen und vor Beginn von Wartungs- und Reparaturarbeiten hat der Kunde in seinem Interesse eine Datensicherung durchzuführen. Wir werden im Allgemeinen jedoch drauf hinweisen, wann eine Datensicherung notwendig ist.
  • Der Kunde verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch der TFM Agency GmbH erforderlich sind. Der Kunde verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang der TFM Agency GmbH enthalten sind.
  • Sofern die Dienstleistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden, stellt der Kunde die zur Erbringung der Dienstleistungen durch der TFM Agency GmbH erforderlichen Netzkomponenten, Anschlüsse, Versorgungsstrom inkl. Spitzenspannungsausgleich, Notstromversorgungen, Stellflächen für Anlagen, Arbeitsplätze sowie Infrastruktur in erforderlichem Umfang und Qualität (z.B. Klimatisierung) unentgeltlich zur Verfügung. Jedenfalls ist der Kunde für die Einhaltung der vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen für den Betrieb der Hardware verantwortlich. Ebenso hat der Kunde für die Raum- und Gebäudesicherheit, unter anderem für den Schutz vor Wasser, Feuer und Zutritt Unbefugter Sorge zu tragen. Der Kunde ist für besondere Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Sicherheitszellen) in seinen Räumlichkeiten selbst verantwortlich. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Mitarbeitern der TFM Agency GmbH Weisungen -gleich welcher Art- zu erteilen und wird alle Wünsche bezüglich der Leistungserbringung ausschließlich an den von uns benannten Ansprechpartner herantragen. 
  • Der Kunde hat angemessene und dem Stand der Technik entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen, um eine Beeinträchtigung von Daten durch Computerviren oder ähnlichen Phänomene, die eine Unbrauchbarmachung von Daten herbeiführen, zu verhindern.
  • Soweit dies nicht ausdrücklich im Leistungsumfang von TFM Agency GmbH enthalten ist, wird der Kunde auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten für eine Netzanbindung sorgen.
  • Ebenso hat der Kunde von ihm bereitgestellte oder selbst eingegebene Inhalte auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber-, datenschutz- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. TFM Agency GmbH haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten und ist diese vom Kunden gesondert zu überprüfen und TFM Agency GmbH bei einer allfälligen Inanspruchnahme Schad- und klaglos zu halten.
  • Ist die Entwicklung von Schnittstellen zu anderen Systemen des Kunden oder Dritter Teil des Vertrags ist der Kunde verpflichtet, rechtzeitig eine genaue Definition des Datenmodells und der Zugriff- und Abgleichsmethoden sowie entsprechende Testdaten bereitzustellen und auf seine Kosten ausreichende und kompetente Unterstützung durch einen Spezialisten des anzubindenden Systems bereitzustellen um TFM Agency GmbH zu ermöglichen, im geforderten Umfang und Zeitplan die Schnittstelle zu entwickeln und zu testen.

6. Haftung bei Datenverlust

Bei Verlust von Daten haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.

7. Vergütung, Zahlungsbedingungen

  • Sämtliche Angebote und Preisangaben verstehen sich stets zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Entgelte und Berechnungszeiträume ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.
  • Die vertragsgegenständlichen Leistungen werden von TFM Agency GmbH grundsätzlich innerhalb der Öffnungszeiten, außerhalb von Feiertagen, von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr und am Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr erbracht.
  • Wiederkehrende laufende Entgelte (Monatsentgelte, Mietzahlungen, etc.) werden monatlich im Voraus am Ersten eines Monats fällig, sofern mit dem Kunden nichts Abweichendes vereinbart ist. Im Übrigen sind alle Rechnungen binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
  • Reisezeiten von Mitarbeitern der TFM Agency GmbH gelten als Arbeitszeit. Reisezeiten werden in Höhe des vereinbarten Stundensatzes vergütet. Zusätzlich werden die Reisekosten und allfällige Übernachtungskosten vom Kunden nach tatsächlichem Aufwand erstattet. Die Erstattung der Reise- und Nebenkosten erfolgt gegen Vorlage der Belege (Kopien).
  • Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine von TFM Agency GmbH vorgenommene, nicht ausdrücklich als bindend bezeichnete Schätzung über die Höhe des voraussichtlich anfallenden Honorars unverbindlich und nicht als verbindlicher Kostenvoranschlag (iSd § 5 Abs 2 KSchG) zu sehen ist, weil das Ausmaß der von TFM Agency GmbH zu erbringenden Leistungen ihrer Natur nach nicht verlässlich im Voraus beurteilt werden kann.
  • Die Ware (Hardware und Software) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung uneingeschränktes Eigentum von TFM Agency GmbH. Sollte das Eigentum oder sonstige Rechte (Lizenz-Software-Hersteller) vom Hersteller vorbehalten sein, so gilt dieser Vorbehalt auch gegenüber dem Kunden oder Auftraggeber bis zur vollständigen Bezahlung.
  • Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch uns. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt die TFM Agency GmbH, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Kunden zu tragen.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

8. Schadensersatz

  • Wir haften gegenüber dem Kunden für Schäden, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter, sonstige Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen in Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn vertragswesentliche Pflichten verletzt werden (sog. Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  • Soweit eine Haftung dem Grunde nach besteht, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
  • Vorstehende Haftungsfreizeichnungen gelten nicht im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.
  • Sofern unsere vertragliche Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9. Datenschutz und Geheimhaltung

  • Wir verpflichten uns zur Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung und des Datenschutzgesetzes (DSG).
  • Über alle uns bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden werden wir auch über die Vertragslaufzeit hinaus Stillschweigen bewahren.
  • Alle von uns beauftragen Personen sind zur Wahrung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes verpflichtet.

10. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte

  • Wir sind berechtigt, die Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit dem Kunden an ein Konzernunternehmen im Sinne von § 15 Aktiengesetz zu übertragen. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit uns nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung auf Dritte übertragen.
  • Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprühe rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
  • Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen als auf dem jeweiligen Vertrag beruhenden Ansprüche ist ausgeschlossen.

11. Vertragsbeginn, Laufzeit, Kündigung

  • Der Vertrag zwischen uns und dem Kunden beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Datum.
  • Das Vertragsverhältnis bei Wartungen wird – sofern nicht für einen bestimmten Service oder durch einen zusätzlichen Vertrag, explizit etwas anderes vereinbart wird – auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jeder der Vertragsparteien unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende jedes Kalenderjahres schriftlich aufgekündigt werden. Der Honoraranspruch von TFM Agency GmbH bleibt hiervon unberührt. Erfolgt keine schriftliche Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.
  • Wird das Vertragsverhältnis vom Kunden aufgelöst, ohne dass die TFM Agency GmbH dazu Anlass gegeben hat, so ist die TFM Agency GmbH berechtigt, für die bereits beauftragten aber infolge ungerechtfertigter Vertragskündigung die noch nicht vollständig erbrachten Leistungen gemäß §1168 ABGB einen entsprechenden Ersatz zu fordern.
  • Das Recht der Vertragsparteien auf Auflösung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt von dieser Bestimmung unberührt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere, wenn eine der Parteien
    • in Konkurs verfällt oder die Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels Masse abgewiesen wurde.
    • gegen Verpflichtungen aus diesen Auftragsbedingungen verstößt und trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Frist das vertragswidrige Verhalten fortsetzt.
    • einen sonstigen Grund oder Vertragsbruch setzt, der die Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses der jeweils anderen Vertragspartei unzumutbar macht.
    • in Zahlungsverzug gerät und trotz Mahnung keine vollständige Zahlung durch den Kunden geleistet wird.
  • Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
  • Bei Vertragsbeendigung hat der Kunde unverzüglich sämtliche ihm von der TFM Agency GmbH überlassene Unterlagen und Dokumentationen an die TFM Agency GmbH zurückzustellen.
  • Im Falle des Hostings durch TFM Agency GmbH bemüht sich die TFM Agency GmbH sicherzustellen, dass der Zugriff auf die Programme und Inhalte ohne Unterbrechung möglich ist, dies kann aber aus technischer Sicht nicht garantiert werden. Ein Ausfall von Servern, Seiten oder Webservices kann nicht zur Gänze ausgeschlossen werden. TFM Agency GmbH wird in diesem Fall ehestmögliche Abhilfe gegen die technischen Probleme schaffen. Sollten dem Kunden durch die Unterbrechung Schäden entstehen haftet die TFM Agency GmbH aber auch in diesem Fall nur für eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung.
  • Auf Wunsch unterstützt die TFM Agency GmbH bei Vertragsende den Kunden zu den jeweiligen beim der TFM Agency GmbH geltenden Stundensätzen bei der Rückführung der Dienstleistungen auf den Kunden oder einen vom Kunden benannten Dritten.

12. Nutzungsrechte an Softwareprodukten und Unterlagen

  • Bei Nutzung von Softwareprodukten in einem Netzwerk ist für jeden gleichzeitigen Benutzer eine Lizenz erforderlich. Bei Nutzung von Softwareprodukten auf „Stand-Alone-PCs“ ist für jeden PC eine Lizenz erforderlich.
  • Für den Kunden der TFM Agency GmbH überlassene Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers dieser Softwareprodukte.
  • Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, werden dem Kunden keine weitergehenden Rechte an Softwareprodukten übertragen. Die Rechte des Kunden nach den §§ 40(d), 40(e) UrhG werden hierdurch nicht beeinträchtigt.
  • Alle dem Kunden von der TFM Agency GmbH überlassenen Unterlagen, insbesondere die Dokumentationen zu Softwareprodukten, dürfen weder vervielfältigt noch auf irgendeine Weise entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden.
  • TFM Agency kann die Zusammenarbeit sowie die Ergebnisse der Zusammenarbeit mit dem Kunden aktiv als Referenz und insbesondere auf der eigenen Website als Hyperlink anbieten und in der eigenen Kommunikation erwähnen.

13. Höhere Gewalt

Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar. 

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder hat er seinen Sitz im Ausland, ist der Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz von der TFM Agency GmbH mit der Maßgabe, dass die TFM Agency GmbH auch berechtigt ist, am Ort des Kunden zu klagen.

15. Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.

16. Schriftform

Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung oder Änderung des Schriftformerfordernisses.

17. Änderungen der Geschäftsbedingungen

Wir sind berechtigt, diese Geschäftsbedingungen, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen oder Preise mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist. Änderungen werden wir dem Kunden schriftlich mitteilen. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu. Wir weisen den Kunden in der Änderungsmitteilung sowohl auf dieses Sonderkündigungsrecht als auch darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Kunden von seinem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

Stand: 08.2022