Zum Inhalt springen
TFM // Where software is built

TFM Software Lab
Tirol, Austria

// AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Die rechtlichen Grundlagen für unsere Zusammenarbeit. Kurz: fair, transparent, österreichisches Recht.

§ 1

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Aufträge, deren Gegenstand die IT-Dienstleistungen im Bereich Betriebsführung, Managed Services, Software- und Hardwarekauf, Software- und Hardwaremiete, Software- und Hardwarewartung (sowohl On-Premise als auch als Managed Services und Cloud Services), Projekte im Bereich der IT-Infrastruktur (Software- und Hardwareimplementierung), Konfiguration und Betrieb von Cloud Lösungen, Website- und E-Commerce Entwicklung und das Hosting, sowie die Zurverfügungstellung von IT-Infrastruktur und IT-Beratung an.

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.

§ 2

Angebote und Vertragsschluss

Unsere sämtlichen Angebote sind freibleibend, soweit wir nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung mit dem Kunden schriftlich getroffen haben.

Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

§ 3

Leistungsumfang

Die Einzelheiten der von uns zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und schriftlich durch Unterschrift oder E-Mail freizugeben.

Für Projekte geringerer Komplexität, für welche keine Leistungsbeschreibung erstellt wurde, gilt der Leistungsumfang laut schriftlichem Angebot von TFM als Vertragsgrundlage.

Wird im Rahmen eines Projektes der Leistungen so genannte "Open Source" Software eingesetzt, so übernimmt TFM keine wie immer geartete Gewähr für die Funktionalität oder auch die weitere Funktionalität und Wartung dieser Software. Die für diese Software vom Urheber angegebenen Nutzungs- und/oder Lizenzbedingungen sind vom Kunden zu beachten.

TFM weist ausdrücklich darauf hin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung (von Websites) iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes – BGStG) nicht in den Angeboten enthalten ist, sofern dies nicht explizit vereinbart wurde.

Sollte bei einem Online-Projekt keine gesonderte Support- und Betriebsvereinbarung abgeschlossen worden sein und das Projekt auf einem vom Kunden bereitgestellten oder angemieteten Server oder Webspace gehostet werden, ist der Kunde dafür verantwortlich, auf seine Kosten regelmäßig Datensicherungen seines Projektes zu erstellen.

Mit der Migration eines Online-Projektes auf einen vom Kunden bereitgestellten oder angemieteten Server oder Webspace gilt das Projekt als abgenommen.

§ 4

Beauftragung Dritter

TFM darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auch durch geeignete Dritte ausüben lassen, ohne dass wir hierdurch aus unserer Verantwortung entlassen würden. Unter diesen Voraussetzungen stimmt der Kunde einer solchen Vertragsübernahme schon jetzt zu.

§ 5

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde trägt selbst die Verantwortung dafür, dass eine aktuelle und angemessene Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verlorengegangenen Daten gewährleistet ist.

Der Kunde verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch TFM erforderlich sind.

Sofern die Dienstleistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden, stellt der Kunde die zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Netzkomponenten, Anschlüsse, Versorgungsstrom inkl. Spitzenspannungsausgleich, Notstromversorgungen, Stellflächen für Anlagen, Arbeitsplätze sowie Infrastruktur in erforderlichem Umfang und Qualität unentgeltlich zur Verfügung.

Ebenso hat der Kunde von ihm bereitgestellte oder selbst eingegebene Inhalte auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber-, datenschutz- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.

§ 6

Haftung bei Datenverlust

Bei Verlust von Daten haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.

§ 7

Vergütung, Zahlungsbedingungen

Sämtliche Angebote und Preisangaben verstehen sich stets zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die vertragsgegenständlichen Leistungen werden von TFM grundsätzlich innerhalb der Öffnungszeiten, außerhalb von Feiertagen, von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr und am Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr erbracht.

Wiederkehrende laufende Entgelte werden monatlich im Voraus am Ersten eines Monats fällig, sofern mit dem Kunden nichts Abweichendes vereinbart ist. Im Übrigen sind alle Rechnungen binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

Reisezeiten von Mitarbeitern der TFM gelten als Arbeitszeit. Reisezeiten werden in Höhe des vereinbarten Stundensatzes vergütet.

Die Ware (Hardware und Software) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung uneingeschränktes Eigentum von TFM.

§ 8

Schadensersatz

Wir haften gegenüber dem Kunden für Schäden, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter, sonstige Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen in Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn vertragswesentliche Pflichten verletzt werden (sog. Kardinalpflichten). Soweit eine Haftung dem Grunde nach besteht, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Vorstehende Haftungsfreizeichnungen gelten nicht im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.

§ 9

Datenschutz und Geheimhaltung

Wir verpflichten uns zur Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung und des Datenschutzgesetzes (DSG).

Über alle uns bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden werden wir auch über die Vertragslaufzeit hinaus Stillschweigen bewahren.

§ 10

Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte

Wir sind berechtigt, die Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit dem Kunden an ein Konzernunternehmen im Sinne von § 15 Aktiengesetz zu übertragen.

Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

§ 11

Vertragsbeginn, Laufzeit, Kündigung

Der Vertrag zwischen uns und dem Kunden beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Datum.

Das Vertragsverhältnis bei Wartungen wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jeder der Vertragsparteien unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende jedes Kalenderjahres schriftlich aufgekündigt werden.

Das Recht der Vertragsparteien auf Auflösung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt von dieser Bestimmung unberührt.

Im Falle des Hostings durch TFM bemüht sich TFM sicherzustellen, dass der Zugriff auf die Programme und Inhalte ohne Unterbrechung möglich ist, dies kann aber aus technischer Sicht nicht garantiert werden.

§ 12

Nutzungsrechte an Softwareprodukten und Unterlagen

Bei Nutzung von Softwareprodukten in einem Netzwerk ist für jeden gleichzeitigen Benutzer eine Lizenz erforderlich. Bei Nutzung von Softwareprodukten auf "Stand-Alone-PCs" ist für jeden PC eine Lizenz erforderlich.

Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, werden dem Kunden keine weitergehenden Rechte an Softwareprodukten übertragen.

TFM kann die Zusammenarbeit sowie die Ergebnisse der Zusammenarbeit mit dem Kunden aktiv als Referenz und insbesondere auf der eigenen Website als Hyperlink anbieten und in der eigenen Kommunikation erwähnen.

§ 13

Höhere Gewalt

Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.

§ 14

Erfüllungsort, Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er seinen Sitz im Ausland, ist der Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz von TFM mit der Maßgabe, dass TFM auch berechtigt ist, am Ort des Kunden zu klagen.

§ 15

Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.

§ 16

Schriftform

Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung oder Änderung des Schriftformerfordernisses.

§ 17

Änderungen der Geschäftsbedingungen

Wir sind berechtigt, diese Geschäftsbedingungen, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen oder Preise mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist.

Stand: April 2025